Mindestlohn 2022 – das ändert sich

Seit Januar 2020 gibt es in Deutschland einen festgelegten Mindestlohn von 9,35€ brutto pro gearbeitete Zeitstunde. Dies ändert sich im folgenden Jahr. 2021 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60€ ansteigen, wobei in den darauffolgenden Jahren noch eine weitere stufenweise Erhöhung geplant ist. Der Mindestlohn 2022 soll bei 10,45€ liegen, was vielen Branchen entgegenkommend wirkt.

Mindestlohn 2022 – das ändert sich

Der gesetzliche Mindestlohn 2022 gilt aber trotzdem weiterhin nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, welche keine fertige Ausbildung besitzen, oder auch nicht für Azubis, die noch in der Ausbildung stecken. Auch gilt der Mindestlohn 2022 nicht für Langzeitarbeitslose, oder für Praktikanten, die das Praktikum freiwillig während der Ausbildung, oder Schule absolvieren. Außerdem gilt der Mindestlohn 2022 nicht für ehrenamtliche Helfer. 

Besonders die weltweite Corona-Krise 2020 hat die Frage, ob der Mindestlohn 2022 denn nun erhöht werden soll, oder nicht, weiter angefacht. Gegen Ende Juni hat sich dann die Kommission für die stufenweise Erhöhung entschieden. 

2015 wurde der Mindestlohn das erste Mal eingeführt. Hier betrug er noch 8,50€. Zuletzt gab es eine Erhöhung auf 9,19€ im Januar 2019 und auf den Mindestlohn jetzt von 9,35€. 

Der Anstieg ist eher moderat, was als Inflationsausgleich dient. Die Arbeitgeber sagten während der Verhandlungen, dass man während der Pandemie den Mindestlohn nicht anheben sollte. Dies konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Deshalb einigte man sich eher auf den etwas moderaten Anstieg. 

Besonders Personal in niedrig bezahlten Berufen können sich über diese Einigung trotzdem freuen. Zum Beispiel arbeiten Friseure an der untersten Grenze des Mindestlohns und verdienen in der Stunde nur 9,35€. Auch Küchenhilfen mit einem Lohn von 9,71€ können sich auf die Erhöhung bis 2022 freuen, genauso wie Kellner, die meist nur einen Stundenlohn von 9,99€ besitzen. Minijobber können sich auch darauf verlassen, dass der Mindestlohn 2022 für sie gilt. 

Dokumentationspflicht herrscht bei geringfügig Beschäftigen und dem Bereich des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzt. Die Pflicht gilt in jedem Fall dann für den Arbeitgeber. Auch Postler müssen ihre Arbeitszeiten dokumentieren und aufzeichnen, um Schwarzarbeit unterbinden zu können. Ein Arbeitgeber haftet auch für die eigenen Subunternehmen, wenn sich diese nicht an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn halten, diese Regelung gibt es aber schon sehr lange. 

Über die Anpassung des Mindestlohns 2022 entscheidet dann die Mindestlohnkommission, also eine unabhängige Kommission der Tarifpartner. Sie schlagen alle zwei Jahre vor, ob und wie der Mindestlohn angepasst werden soll. Sie orientieren sich hier bei der Entwicklung von Tariflöhnen in der Bundesrepublik. Die Mindestlohnkommission setzt sich also aus einem Vorsitzenden und sechs Mitgliedern stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, und aus zwei Mitgliedern, welche eine beratende Funktion besitzen. Die zwei Berater dürfen nicht mitbestimmen und abstimmen, sondern sind nur dafür zuständig, wissenschaftliche Sachverhalte zu erklären und Informationen zu liefern. 
Ob am Ende der Mindestlohn richtig ausgezahlt wurde, entscheidet die Zollverwaltung. 

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