Amtsartz/-ärtztin Gehalt

Als Amtsarzt/-ärztin gelten Ärtzt/-innen, die eine amtliche Stelle annehmen, wie beispielsweise bei einem Gesundheitsamt. Hierbei sind sie im öffentlichen Dienst angestellt und arbeiten in der Regel in einem Gesundheitsamt. Die Aufgabenbereiche sind sehr weitläufig, denn zu ihnen zählen nicht nur reguläre Untersuchungen, wie beispielsweise für medizinische Eignungsprüfungen oder Verbeamtungsuntersuchungen, sondern auch das Erstellen von Gutachten und das Einnehmen von führenden und leitenden Positionen.  Die Besonderheit der Position eines Amtsartz/-ärztin liegt darin, dass diese verbeamtet werden, was sonst so nicht üblich ist für Ärzte.

Wie ist das Gehalt als Amtsartz/-ärtztin in Deutschland? 

Das Gehalt liegt Deutschlandweit durchschnittlich zwischen 3.500-,€ und 9.100-,€ Brutto pro Monat bei einer 40 Arbeitsstunden-Woche und variiert abhängig von Berufserfahrung, Ausbildungsgrad, Betriebsgröße und Bundesland. Am besten bezahlt werden Amtsärzte/-ärtztinnen in Hamburg, Hessen und Barden-Württemberg und am wenigsten Gehalt bekommt dieses Berufsfeld in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

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Der Weg zum/-r Amtsartz/-ärtztin: Die Ausbildung

Um Amtsarzt/-ärtin zu werden, muss man zunächst den Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen absolvieren. Dabei handelt es sich um eine Weiterbildung, die nach dem Studium und der Approbation absolviert werden kann. Voraussetzung ist jedoch zunächst ein erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium und eine darauffolgende Anstellung in einem Gesundheitsamt oder bei der Bundeswehr. Im genaueren bedeutet das, dass Anwärter zunächst eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als Arzt/-in vorweisen können müssen sowie auch eine mindestens dreimonatige Berufserfahrung als Arzt/-in in einer Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man sich für die Weiterbildung bewerben. Die Weiterbildung umfasst weitere fünf Jahre und beinhaltet sechs Monate an einer Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen. Hier werden Inhalte wie Verwaltung, Gesundheitsberichterstattung und -planung, Gesundheitsschutz sowie Begutachtungen und psychiatrische Inhalte gelehrt. Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung vor der zuständigen Landesärztekammer abgeschlossen. Zum Ende der Weiterbildung sollte man vollständig in den Bereichen Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und Prävention und auch Gesundheitsberichtserstattung, ausgebildet sein.

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Benötigte Kenntnisse und Fähigkeiten

Um an der Weiterbildung zum Amtsarzt/-ärztin teilnehmen zu können, sollte man abgesehen von den zuvor genannten Voraussetzungen auch Interesse an rechtlichen Inhalten mitbringen. Zudem ist eine Affinität für Management und Leitungsaufgaben von Nutzen. Eine hohe Belastbarkeit und Aufnahmefähigkeit werden erwartet. Mathematische und analytische Fähigkeiten werden vor allem in Bereichen der Epidemiologie, Statistik und Gesundheitskoordination benötigt.

Arbeitsumfeld

Als Amtsarzt/-ärztin ist man beim zuständigen Gesundheitsamt für den jeweiligen Landkreis angestellt. Die Aufgaben eines Amtsarztes/-ärztin bestehen im groben darin Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen über angestellte Begutachtungen zu verfassen. Selbstverständlich fallen auch reguläre ärztliche Untersuchungen in den Aufgabenbereich. Dabei kann es sich zum Beispiel die Feststellung der gesundheitlichen Eignung halten, die dazu benötigt wird, um bestimmt Berufe auszuüben oder auch Kraftfahrzeuge zu führen. Auch bei gerichtlichen Verfahren wird oftmals ein Amtsart/-ärztin benötigt, um die Haft- und Schuldfähigkeit feststellen zu können. Nach der Weiterbildung zum Facharzt/-in für Öffentliches Gesundheitswesen sollten ebenfalls Leitungskompetenzen für ein Gesundheitsamt gewährleistet sein. Aber auch im Bereich Infektionsschutz und Umwelthygiene werden Amtsärzt/-innen tätig. Das Gehalt eines Amtsarztes/-ärztin variiert, wie so oft, mit dem Erfahrungsgrad und dem Bundesland. Es wird mit einem Anfangsgehalt von circa 54.350 € jährlich gerechnet, welches auf durchschnittlich 59.240 € jährlich ansteigen kann. Der höchste Wert wird bei etwa 63.900 € im Jahr gesetzt. 

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