Fachanwalt/-anwältin für Versicherungsrecht Gehalt

Als Fachanwalt/-anwältin für Versicherungsrecht kennt man sich besonders gut mit den verschiedensten deutschen Versicherungen und deren Vertragsbedingungen aus. Hierbei unterscheidet man in zwei sogenannte Versicherungszweige: dem Privatversicherungsrecht und dem Sozialversicherungsrecht.
Man kümmert sich als Fachanwalt/-anwältin meist um Streitfälle zwischen Versicherungsnehmer und einer Versicherungsgesellschaft. Dabei kann der/die Anwalt/Anwältin natürlich sowohl die Seite der Versicherungsgesellschaft als auch die des Versicherungsnehmers vertreten. Aber oft kommt ein/eine Anwalt/Anwältin schon vor einem Schadensfall zum Einsatz, etwa um dem Versicherungsnehmer zu helfen, das bestmögliche Ergebnis aus einem Vertrag oder einer Bitte um Erstattung herauszuholen. Dabei können Anwälte helfen, indem sie Anschreiben richtig formulieren oder beim Ausfüllen von Antragsformularen unterstützen.

Wie ist das Gehalt als Fachanwalt/-anwältin für Versicherungsrecht in Deutschland? 

Das Gehalt liegt Deutschlandweit durchschnittlich zwischen 4.500-,€ und 7.100-,€ Brutto pro Monat bei einer 40 Arbeitsstunden-Woche und variiert abhängig von Berufserfahrung, Ausbildungsgrad, Betriebsgröße und Bundesland. Am besten bezahlt werden Fachanwälte/-anwältinnen für Versicherungsrecht in Hamburg, Hessen und Barden-Württemberg und am wenigsten Gehalt bekommt dieses Berufsfeld in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

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Der Weg zum/-r Fachanwalt/-anwältin für Versicherungsrecht: Die Ausbildung

Um sich Fachanwalt/-anwältin für Versicherungsrecht nennen zu dürfen, benötigt man die Weiterbildung zum Fachanwalt. Eine solche Weiterbildung gibt es zu allen möglichen juristischen Themen. Der Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht hat einen Umfang von etwa 120 Zeitstunden über die Dauer von etwa 6 Monaten je nach Dienstleister. Er kostet ungefähr 2000 bis 2500 Euro zuzüglich Klausurgebühr. Diese Weiterbildung ist sowohl als Präsenzschulung als auch als Fernlehrgang durchzuführen. Außerdem ist es auch möglich, den Lehrgang berufsbegleitend zu machen.

In dem Lehrgang werden alle versicherungsrechtlichen Themen abgedeckt. Darunter fallen Themen wie:
– Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
– Auslegung und Kontrolle von Versicherungsbedingungen
– Überblick über den notwendigen Versicherungsschutz
– Einzelheiten zu den verschiedenen Versicherungen

Benötigte Kenntnisse und Fähigkeiten

In der Fachanwaltsordnung ist außerdem festgelegt, welche praktischen Erfahrungen ein/eine Anwalt/Anwältin mitbringen muss, um den Fachanwaltstitel zu erwerben. Bei einem/einer Fachanwalt/-anwältin für Versicherungsrecht sind das 80 Fälle, von denen wenigstens zehn gerichtliche Verfahren sein sollen. Die Fälle müssen sich auf drei oder mehr der verschiedenen Bereiche beziehen, die der/die angehende Fachanwalt/-anwältin in seinem Lehrgang gelernt hat. Mindestens fünf Fälle müssen sich auf jeden dieser drei Bereiche beziehen.

Arbeitsumfeld

Als Anwalt/Anwältin arbeitet man in einer Anwaltskanzlei, also in einem Büro mit geregelten Arbeitszeiten. Als Fachanwalt/-anwältin kann man sowohl im Verband mit anderen Anwälten arbeiten, als auch selbstständig.

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